$ 1 - Name des Vereins

Der Verein führt den Namen " Blue Dolphins ", hat seinen Sitz in Berlin- Steglitz und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins " Blue Dolphins e.V.

$ 2 - Zweck des Vereins

Der Name findet Anlehnung an den Gründungsgedanken und soll alle Mitglieder zum freundlichen und fairen Umgang miteinander mahnen. Die Aufgabe des Fanclubs ist die Unterstützung und Repräsentation von Hertha BSC Berlin. Der Fanclub verurteilt Gewalt und Unfairness bei Fußballveranstaltungen.

§ 3 - Aufnahmebedingungen

Mitglieder kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und für die im Zeitpunkt der Aufnahme in den Fanclub kein gültiges Stadionverbot bzw. eine Einstufung als Fan der Kategorie C besteht.

Personen unter 18 Jahren können nur mit Genehmigung eines Erziehungsberichtigten aufgenommen werden, sind jedoch nicht stimmberechtigt.

Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 - Austritt, Ausschluss

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit einer frist von 14 Tagen zun Monatsende zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober weise gegen die Interesssen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel- Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Mitglieder mit gültigem Stadionverbot bzw. EInstufung als Fan der Kategorie C sind nach Bekanntwerden auch ohne Abstimmung sofort aus dem Verein auszuschließen.

$ 5 - Beiträge

Die geltenden Beitragssaätze sind auf  der Beitrittserklärung aufgeführt. Zur Beitragsänderung bedarf es einem Beschluss durch den gesamten. Vorstand, der den Mitgliedern in einer, einen Monat vorher angekündigten Mitgliederversammlung begründet dargestellt werden muß. Die Beitragsänerung wird zum Folgemonat wirksam.

Wird der Beitag jährlich entrichtet, so entfallen zwei Monatsberäge. Die Monatsbeträge sind bei der ersten Sitzung des Folgemonats beim Kassenwart bzw. per Überweisung zu entrichten.

Bei Beitragsrückstand von mehr als drei monaten erhöht sich der Beitrag um 1,50 EUR monatlich. Bei mehr als sechs Monaten Rückstand droht der Ausschluß
aus dem Fanclub. Die damit verbundenen Kosten hat das betreffende Mitglied zu tragen.

Alles gezahlten Beiträge werden umgehend quittiert. Reklamationen sind nur am Quittungstag möglich und nur gegen Vorlage das Beleges zulässig.

Die Beiträge werden für Veranstaltungs- und Verwaltungskosten des Fanclubs aufgewendet. Gegenbebebfalls wird ein Teil der Beiträge auch für die Unterstützung der Jugendarbeit von Hertha BSC, sowie zu Sonderzwecken ( Beschluß der Mitgliederverammlung notwendig) verwendet.

$ 6 - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorstitzenden, den zweiten Vorstitzenden, dem Organisationsleiter und dem Kassenwart.

Der Verein wird rechtlich vom ersten Vorsitzenden und dem Organisationsleiter bertreten, verantwortlich im juristischen Sinne ist jedoch der gesamte Vorstand.

Die Mitglieder des Vorsatndes müssen Mitglieder sein.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtzeit bis zur Neuwahl im Amt.

§ 7 - Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im letzten Quartal statt.

Außerdem muss die Mitgliederbersammlung einberufen werden, wenn das Intresse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufen von einem Drittel der Mitglieder unter Angaben des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

$ 8 - Einberufung der Mitgliederversammlung

Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorstitzenden oder vom zweiten Vorstitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagsordung mitzuteilen.

$ 9 - Durchführung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorstitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlimg aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.
Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordungbeschließen.
Soweit die satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlußfassunf der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenhaltungen bleiben daher außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Vereinszweck und zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von neun Zehneteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wir grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Dei Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.

$ 10 - Beschüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschlußbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

$ 11 - Mitgliederausweis

Die Mitgliedsausweise berechtigen zur Teilnahme an den Sitzungen des Fanclubs und dessen Sonderveranstaltungen. Für alle Mitglieder, die mit der Beitrittserklärung eingetreten gilt: Der Ausweis ist bei Austritt unverzüglich abzugeben.
Angehörige oder Freunde von Mitgliedern ist die Teilnahme an der Sitzungen und Sonderveranstahltungen des Clubs nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand gestattet. Bei Verlust des Mirgliedesausweises ist eine Kostenpauschale in Höhe con 11 € zu entrichten.

$ 12 - Dauerkarten

Der Fanclub versucht für jedes Mitglied eine Dauerkarte zu bekommen. Sollte jemand für die nächste Saison keine Dauerkarte haben wollen, so hat er dies schriftlich bis Ende April mitzuteilen. Die Dauerkarte dürfen nicht an außenstehende Personen weitergegeben oder verkauft werden. Das Mitglied haftet selber für seine Dauerkarte.

$ 13 - Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert. Das Mitglied erklärt sich mit seiner Unterschrift auf der Beitrittserklärung einverstanden, dass seine angegebenen Daten nach dem BDSG gespeichtert werden.
Die personenbezogenen Daten werden nicht an dritte weitergegeben. Es existie iert eine Telefonliste. Ist ein Mitglied nicht gewillt, sien Adresse , Geburtsdatum sowie seine Telefonnummer an andere Mitglieder weiter zu geben, so bedarf dies einer schriftlich Erkärung, die beim Vorstand zu hinterlegen ist,
Zuwiderhandlungen gegen das BDSG werden zur Anzeige gebracht. Mit entsprechenden Konsequenzen ist zu rechnen. In diesem Fall droht der sofotige Ausschluß aus dem fanclub. Die vorstehende Satzung wurde an 13.03.1999 errichtit. Die Fassung vom 1.09.2000 durch Beschluss der MItgliederverammlung am 01.03.2002 den Aktuellen Gegebenheiten angepasst.